Damit ein sicheres Zusammenarbeiten von Mensch und Arbeitsmittel gewährleistet werden kann, fordert der Gesetzgeber den Unternehmer gemäß § 10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dazu auf, eine regelmäßige Prüfung der Regaleinrichtungen durchzuführen.
Wir bieten Ihnen...
- eine Prüfung Ihrer Regaleinrichtungen gemäß der BetrSichV (DIN 15635). Damit erhalten Sie den berufsgenossenschaftlichen Versicherungsschutz.
- eine rechtskonforme Dokumentation über die Prüfung sowie über die festgestellten Beschädigungen.
- Hinweise zur ordnungsgemäßen Instandsetzung von mangelhaften Regalelementen.
Wir prüfen auf Grundlage folgender Vorschriften:
- Regalprüfung, Regalinspektion nach DIN 15635, DGUV Regel 108-007.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Sie vermeiden hohe Reparaturkosten, da Beschädigungen an Ihren Regalen frühzeitig erkannt werden.
- Sie gehen sicher, dass Sie Ihre Regale zuverlässig nutzen können.
- Sie senken das Risiko für Unfälle.
- Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben der BetrSichV (DIN 15635) und bewahren damit den Versicherungsschutz durch den gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
- Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, da die Prüfung von externen Fachkräften durchgeführt wird.