Damit ein sicheres Zusammenarbeiten von Mensch und Arbeitsmittel gewährleistet werden kann, fordert der Gesetzgeber den Unternehmer gemäß § 10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dazu auf, eine regelmäßige Prüfung der Regaleinrichtungen durchzuführen.

Wir bieten Ihnen...

  • eine Prüfung Ihrer Regaleinrichtungen gemäß der BetrSichV (DIN 15635). Damit erhalten Sie den berufsgenossenschaftlichen Versicherungsschutz.
  • eine rechtskonforme Dokumentation über die Prüfung sowie über die festgestellten Beschädigungen.
  • Hinweise zur ordnungsgemäßen Instandsetzung von mangelhaften Regalelementen.

Wir prüfen auf Grundlage folgender Vorschriften:

  • Regalprüfung, Regalinspektion nach DIN 15635, DGUV Regel 108-007.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sie vermeiden hohe Reparaturkosten, da Beschädigungen an Ihren Regalen frühzeitig erkannt werden.
  • Sie gehen sicher, dass Sie Ihre Regale zuverlässig nutzen können.
  • Sie senken das Risiko für Unfälle.
  • Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben der BetrSichV (DIN 15635) und bewahren damit den Versicherungsschutz durch den gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
  • Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, da die Prüfung von externen Fachkräften durchgeführt wird.

Kontakt

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