Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3) schreibt vor, dass der Unternehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf deren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Grund der Prüfung
Defekte elektrische Geräte stellen ein Unfallrisiko dar, das wirtschaftliche Schäden verursachen kann. Brandschutzversicherungen schließen z. B. eine Haftung aus, wenn eine Betriebsstätte oder Teile davon durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde. Gleiches gilt für Berufsgenossenschaften, die eine Haftung ausschließen, wenn Personen durch ungeprüfte Geräte verletzt werden und dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen. Eine regelmäßige Prüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen entlastet den Unternehmer in Bezug auf die Haftung bei Unfällen durch defekte Elektrogeräte.
Prüfobjekte
Bei elektrischen Betriebsmitteln unterscheidet man zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie fest angebracht oder nur schwer bewegbar sind und keine Tragevorrichtung besitzen. Hierzu zählen auch elektrische Betriebsmittel, die nur vorübergehend befestigt sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel hingegen können während ihres Einsatzes bewegt oder leicht transportiert werden, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Als elektrische Betriebsmittel gelten z. B.: Computer, Monitore, Drucker, Kopiergeräte, Steckdosenleisten, Verlängerungskabel, Netzteile, Ladegeräte, Ventilatoren, Heizlüfter, Warmwasserboiler, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Kühlschränke, Papierschredder, elektr. Küchengeräte, elektr. Werkzeuge wie Handbohrmaschinen, Winkelschleifer, Lötgeräte, Schleifmaschinen, Ständerbohrmaschinen usw.
Bei elektrischen Anlagen unterscheidet man zwischen stationären und nichtstationären Anlagen. Stationäre Anlagen sind jene Elektroanlagen, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind. Dazu zählen z. B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen. Nichtstationäre Anlagen sind Elektroanlagen, die nach Gebrauch abgebaut und an einem neuen Einsatzort wieder aufgebaut werden können. Dazu zählen z. B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen sowie fliegende Bauten.
Als elektrische Anlagen gelten z. B.: Steckdosen oder Unterverteilungen.
Form der Prüfung
Die Prüfungen werden alle mit speziellen, regelmäßig kalibrierten Messgeräten durchgeführt. Als Grundlage gelten die folgenden DIN VDE Bestimmungen: DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0100, DIN VDE 0105-100.
Ablauf der Prüfung:
- Sichtprüfung:
Feststellung, dass bei dem zu prüfenden Gerät keine äußeren, sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen; z. B. Zustand von Gehäuse, Schalter, Stecker, Anschlussleitungen usw. - Messen:
In Abhängigkeit vom jeweiligen Prüflingstyp und der Schutzklassenzuordnung werden folgende Messungen durchgeführt:- Messung des Schutzleiterwiderstandes
- Messung des Isolationswiderstandes
- Messung der Ableitströme (Differenz-, Schutzleiter- bzw. Berührungsstrom)
- Funktionsprüfung:
Das elektrische Gerät wird, wo möglich und sinnvoll, auf Funktion geprüft. - Prüfplakette:
Kennzeichnung der geprüften Betriebsmittel durch eine Prüfplakette mit fortlaufender Nummer, durch die eine eindeutige Identifikation und Zuordnung des Betriebsmittels zu den Messwerten im Prüfbericht sichergestellt ist. - Dokumentation:
Es wird ein schriftlicher Prüfbericht erstellt, in dem alle geprüften Betriebsmittel mit den entsprechenden Messwerten sowie der Prüfentscheid aufgeführt sind.
Hinweis: Die Prüfung kann im laufenden Betrieb durchgeführt werden.
- Sichtprüfung, Schwerpunkte:
- Ist der Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile noch vorhanden?
- Sind die Überspannungs- und Überstrom-Schutzeinrichtungen vorhanden, richtig eingestellt oder bestückt?
- Sind die Stromlaufpläne und Beschriftungen der Stromkreise sowie Sicherungselemente vorhanden und zutreffend?
- Messen:
- Nennwerte (Spannung, Strom)
- Schleifenimpedanz, Netzinnenwiderstand
- RCD-Prüfung (Auslösezeit, Nennfehlerstrom)
- Isolationswiderstand
- Durchgängigkeit und Widerstand des Schutz- und Potentialausgleichleiters
- Drehfeld
- Erproben:
- RCD-Schutzschalter
- Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen
- Funktionsfähigkeit von erforderlichen Melde- und Anzeigeeinrichtungen
- Prüfplakette:
Kennzeichnung der geprüften Anlagen - Dokumentation:
Es wird ein schriftliches Prüfprotokoll mit allen relevanten Angaben erstellt.
Hinweis: Für die Prüfung der elektrischen Anlagen ist eine Spannungsfreiheit herzustellen.
Prüffristen
Anhand der Tabelle in § 5 DGUV Vorschrift 3 können Prüffristen ermittelt werden, wenn die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer normalen Beanspruchung durch Umgebungstemperatur, Staub, Feuchtigkeit oder dergleichen ausgesetzt sind. Dabei wird unterschieden zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln sowie stationären und nichtstationären elektrischen Anlagen. Bei Abweichung von der normalen Beanspruchung, z. B. durch besondere Umgebungsbedingungen bzw. mechanische Belastungen, müssen die Prüffristen ggf. verkürzt werden.
- a) Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
Elektrische Anlagen und |
4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebs- stätten, Räumen und Anlagen besonderer Art” (DIN VDE 0100-700) |
1 Jahr | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Schutzmaßnahmen mit |
1 Monat | auf Wirksamkeit |
Elektrofachkraft oder |
Fehlerstrom-, Differenzstrom |
6 Monate arbeitstäglich |
auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung |
Benutzer |
- b) Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist Richt- und Maximal-Werte |
Art der Prüfung |
Prüfer |
Ortsveränderliche elektrische |
Richtwert 6 Monate, |
auf ordnungs- gemäßen Zustand |
Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen |
|||
Anschlussleitungen mit Stecker |
Maximalwerte: in Büros oder unter ähnlichen |
||
Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss |
Orientierungshilfe für Betriebe
Die im Folgenden aufgeführten Fristen entsprechen den Empfehlungen der DGUV.
Prüffristen | Die Prüffrist gilt u. a. für |
6 Monate | Küchen, Bäder |
12 Monate | Schulen, Kitas, Feuerwehren, Werkstätten |
24 Monate | Bürobetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Friseure |