Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3) schreibt vor, dass der Unternehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf deren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

 

Grund der Prüfung

Defekte elektrische Geräte stellen ein Unfallrisiko dar, das wirtschaftliche Schäden verursachen kann. Brandschutzversicherungen schließen z. B. eine Haftung aus, wenn eine Betriebsstätte oder Teile davon durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde. Gleiches gilt für Berufsgenossenschaften, die eine Haftung ausschließen, wenn Personen durch ungeprüfte Geräte verletzt werden und dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen. Eine regelmäßige Prüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen entlastet den Unternehmer in Bezug auf die Haftung bei Unfällen durch defekte Elektrogeräte.

 

Prüfobjekte

Bei elektrischen Betriebsmitteln unterscheidet man zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie fest angebracht oder nur schwer bewegbar sind und keine Tragevorrichtung besitzen. Hierzu zählen auch elektrische Betriebsmittel, die nur vorübergehend befestigt sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel hingegen können während ihres Einsatzes bewegt oder leicht transportiert werden, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

Als elektrische Betriebsmittel gelten z. B.: Computer, Monitore, Drucker, Kopiergeräte, Steckdosenleisten, Verlängerungskabel, Netzteile, Ladegeräte, Ventilatoren, Heizlüfter, Warmwasserboiler, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Kühlschränke, Papierschredder, elektr. Küchengeräte, elektr. Werkzeuge wie Handbohrmaschinen, Winkelschleifer, Lötgeräte, Schleifmaschinen, Ständerbohrmaschinen usw.

Bei elektrischen Anlagen unterscheidet man zwischen stationären und nichtstationären Anlagen. Stationäre Anlagen sind jene Elektroanlagen, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind. Dazu zählen z. B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen. Nichtstationäre Anlagen sind Elektroanlagen, die nach Gebrauch abgebaut und an einem neuen Einsatzort wieder aufgebaut werden können. Dazu zählen z. B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen sowie fliegende Bauten.

Als elektrische Anlagen gelten z. B.: Steckdosen oder Unterverteilungen.

 

Form der Prüfung

Die Prüfungen werden alle mit speziellen, regelmäßig kalibrierten Messgeräten durchgeführt. Als Grundlage gelten die folgenden DIN VDE Bestimmungen: DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0100, DIN VDE 0105-100.

Ablauf der Prüfung:

  • Sichtprüfung:
    Feststellung, dass bei dem zu prüfenden Gerät keine äußeren, sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen; z. B. Zustand von Gehäuse, Schalter, Stecker, Anschlussleitungen usw.
  • Messen:
    In Abhängigkeit vom jeweiligen Prüflingstyp und der Schutzklassenzuordnung werden folgende Messungen durchgeführt:
    • Messung des Schutzleiterwiderstandes
    • Messung des Isolationswiderstandes
    • Messung der Ableitströme (Differenz-, Schutzleiter- bzw. Berührungsstrom)
  • Funktionsprüfung:
    Das elektrische Gerät wird, wo möglich und sinnvoll, auf Funktion geprüft.
  • Prüfplakette:
    Kennzeichnung der geprüften Betriebsmittel durch eine Prüfplakette mit fortlaufender Nummer, durch die eine eindeutige Identifikation und Zuordnung des Betriebsmittels zu den Messwerten im Prüfbericht sichergestellt ist.
  • Dokumentation:
    Es wird ein schriftlicher Prüfbericht erstellt, in dem alle geprüften Betriebsmittel mit den entsprechenden Messwerten sowie der Prüfentscheid aufgeführt sind.

Hinweis: Die Prüfung kann im laufenden Betrieb durchgeführt werden.

  • Sichtprüfung, Schwerpunkte:
    • Ist der Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile noch vorhanden?
    • Sind die Überspannungs- und Überstrom-Schutzeinrichtungen vorhanden, richtig eingestellt oder bestückt?
    • Sind die Stromlaufpläne und Beschriftungen der Stromkreise sowie Sicherungselemente vorhanden und zutreffend?
  • Messen:
    • Nennwerte (Spannung, Strom)
    • Schleifenimpedanz, Netzinnenwiderstand
    • RCD-Prüfung (Auslösezeit, Nennfehlerstrom)
    • Isolationswiderstand
    • Durchgängigkeit und Widerstand des Schutz- und Potentialausgleichleiters
    • Drehfeld
  • Erproben:
    • RCD-Schutzschalter
    • Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen
    • Funktionsfähigkeit von erforderlichen Melde- und Anzeigeeinrichtungen
  • Prüfplakette:
    Kennzeichnung der geprüften Anlagen
  • Dokumentation:
    Es wird ein schriftliches Prüfprotokoll mit allen relevanten Angaben erstellt.

Hinweis: Für die Prüfung der elektrischen Anlagen ist eine Spannungsfreiheit herzustellen.

 

Prüffristen

Anhand der Tabelle in § 5 DGUV Vorschrift 3 können Prüffristen ermittelt werden, wenn die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer normalen Beanspruchung durch Umgebungstemperatur, Staub, Feuchtigkeit oder dergleichen ausgesetzt sind. Dabei wird unterschieden zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln sowie stationären und nichtstationären elektrischen Anlagen. Bei Abweichung von der normalen Beanspruchung, z. B. durch besondere Umgebungsbedingungen bzw. mechanische Belastungen, müssen die Prüffristen ggf. verkürzt werden.

  • a) Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Anlage/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer

Elektrische Anlagen und
ortsfeste Betriebsmittel

4 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft
Elektrische Anlagen und
ortsfeste elektrische
Betriebsmittel in „Betriebs-
stätten, Räumen und
Anlagen besonderer Art”
(DIN VDE 0100-700)
1 Jahr auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft

Schutzmaßnahmen mit
Fehlerstrom-Schutzein-
richtungen in nicht-
stationären Anlagen

1 Monat auf Wirksamkeit

Elektrofachkraft oder
elektrotechnisch unterwiesene Person
bei Verwendung geeigneter
Mess- und Prüfgeräte

Fehlerstrom-, Differenzstrom
und Fehlerspannungs-Schutzschalter
-33 - in stationären Anlagen
- in nichtstationären
Anlagen

6 Monate
arbeitstäglich
auf einwandfreie Funktion durch
Betätigen der Prüfeinrichtung
Benutzer

 

  • b) Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Anlage/Betriebsmittel Prüffrist
Richt- und Maximal-Werte
Art der
Prüfung
Prüfer

Ortsveränderliche elektrische
Betriebsmittel (soweit benutzt)

Richtwert 6 Monate,
auf Baustellen 3 Monate.
Wird bei den Prüfungen
eine Fehlerquote < 2 %
erreicht, kann die Prüffrist
entsprechend verlängert werden.

auf ordnungs-
gemäßen Zustand
Elektrofachkraft,
bei Verwendung
geeigneter Mess-
und Prüfgeräte
auch elektrotechnisch
unterwiesene Person
Verlängerungs- und
Geräteanschlussleitungen
mit Steckvorrichtungen
Anschlussleitungen
mit Stecker

Maximalwerte:
Auf Baustellen,
in Fertigungsstätten und
Werkstätten oder unter
ähnlichen Bedingungen ein Jahr,

in Büros oder unter ähnlichen
Bedingungen zwei Jahre.

Bewegliche Leitungen
mit Stecker und
Festanschluss

 

Orientierungshilfe für Betriebe

Die im Folgenden aufgeführten Fristen entsprechen den Empfehlungen der DGUV.

Prüffristen Die Prüffrist gilt u. a. für
6 Monate Küchen, Bäder
12 Monate Schulen, Kitas, Feuerwehren, Werkstätten
24 Monate Bürobetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Friseure

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