Die ASR A1.7 schreibt vor, dass der Unternehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass Hebe- und Lastaufnahmemittel sowie kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore regelmäßig auf einwandfreie Funktionalität geprüft werden müssen.

Wir prüfen auf Grundlage folgender Vorschriften:

  • Wiederkehrende Prüfung von Leitern und Tritten gemäß DGUV Information 208-016
  • Wiederkehrende Prüfung von Toranlagen nach ASR A1.7
  • Wiederkehrende Prüfung von Verladebrücken, Überladebrücken nach DGUV Regel 108-006
  • Wiederkehrende Prüfung von Krananlagen, Kettenzügen, Seilzügen, Brückenkranen nach DGUV Vorschrift 52
  • Wiederkehrende Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten nach DGUV Vorschrift 54
  • Wiederkehrende Prüfung von Anschlagmitteln, Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb nach DGUV Regel 100-500
  • Wiederkehrende Prüfung, Handhubwagen, Scherenhubwagen, Gabelhochhubwagen nach DGUV Vorschrift 68
  • Wiederkehrende Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Information 208-019/DGUV Grundsatz 308-002
  • Wiederkehrende Prüfung von Hubtischen, Scherenhubtischen und Bühnen nach DGUV Information 208-019/DGUV Grundsatz 308-002

Sonderprüfungen auf Anfrage.

Ablauf der Prüfung

  • Sicht- und Funktionsprüfung nach den jeweils zutreffenden Vorschriften
  • Kennzeichnung der Prüfobjekte
  • Dokumentation

Prüffrist
Die Prüfung erfolgt mindestens einmal jährlich.

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