Die ASR A1.7 schreibt vor, dass der Unternehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass Hebe- und Lastaufnahmemittel sowie kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore regelmäßig auf einwandfreie Funktionalität geprüft werden müssen.
Wir prüfen auf Grundlage folgender Vorschriften:
- Wiederkehrende Prüfung von Leitern und Tritten gemäß DGUV Information 208-016
- Wiederkehrende Prüfung von Toranlagen nach ASR A1.7
- Wiederkehrende Prüfung von Verladebrücken, Überladebrücken nach DGUV Regel 108-006
- Wiederkehrende Prüfung von Krananlagen, Kettenzügen, Seilzügen, Brückenkranen nach DGUV Vorschrift 52
- Wiederkehrende Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten nach DGUV Vorschrift 54
- Wiederkehrende Prüfung von Anschlagmitteln, Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb nach DGUV Regel 100-500
- Wiederkehrende Prüfung, Handhubwagen, Scherenhubwagen, Gabelhochhubwagen nach DGUV Vorschrift 68
- Wiederkehrende Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Information 208-019/DGUV Grundsatz 308-002
- Wiederkehrende Prüfung von Hubtischen, Scherenhubtischen und Bühnen nach DGUV Information 208-019/DGUV Grundsatz 308-002
Sonderprüfungen auf Anfrage.
Ablauf der Prüfung
- Sicht- und Funktionsprüfung nach den jeweils zutreffenden Vorschriften
- Kennzeichnung der Prüfobjekte
- Dokumentation
Prüffrist
Die Prüfung erfolgt mindestens einmal jährlich.