Ob Gefahrstoffe, Raumluft, Lärm oder Licht: Grenzwerte müssen eingehalten werden. Damit dies sichergestellt werden kann, sollten regelmäßige Messungen durchgeführt werden, um bei Bedarf geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Gefahrstoffmessung
Bei der Arbeit mit Gefahrstoffen muss sichergestellt sein, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden (Gefahrstoffverordnung). Wir bieten Gefahrstoffmessungen für folgende Stoffklassen an:

  • Stoffe in Fein- und Gesamtstaub
  • Asbestfeinstaub und faserige Stäube
  • Anorganische Gase und Dämpfe
  • Organische Gase und Dämpfe

Wir führen die Messung nach TRGS 402, den Richtlinien des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitssicherheit (BIA) und berufsgenossenschaftlich anerkannten Verfahren durch.

Raumluft-/Klimamessungen
Bei der Arbeit in geschlossenen Räumen können gesundheitsschädliche sowie allergieauslösende und -fördernde Stoffe die Gesundheit gefährden. So kann es beispielsweise durch schlechte Raumluft zu Kopfschmerzen und Übelkeit sowie zu schweren Erkrankungen kommen. Im Rahmen eines Innenraumgutachtens wird die Qualität der Raumluft analysiert. Eine regelmäßige Überprüfung der Luftqualität ist zu empfehlen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu bewahren.

Lärm und Licht
Eine laute Arbeitsumgebung ist in vielen Berufen alltäglich. Lärm kann jedoch krank machen, vor allem dann, wenn er bestimmte Grenzwerte überschreitet und dauerhaft auftritt. Ähnlich verhält es sich mit Licht. Ist die Arbeitsumgebung zu hell oder zu dunkel, kann das auf Dauer zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Um die Lautstärke und auch die Beleuchtung in einem Betrieb beurteilen zu können und um sicherzugehen, dass die vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden, sollten regelmäßige Lärm- und Lichtmessungen durchgeführt werden.

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