Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die im Unternehmen den betrieblichen Brandschutz, darunter auch den baulichen und organisatorischen, wahrnimmt. Bundesländer können in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorschreiben. Es ist jedoch nicht generell geregelt. Zum vorbeugenden Brandschutz zählen Faktoren wie Bausubstanz, Brandlasten und sicherheitstechnische Einrichtungen, zum organisatorischen die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Hilfsmittelplanung und die Brandschutzorganisation.

Rechtliche Grundlage
Zu beachten ist, dass die Industriebaurichtlinie in Betrieben ab einer Geschossgröße von mehr als 5000 Quadratmeter die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (§ 42 (1) VStättVO) verlangt. Verkaufsstätten- sowie Versammlungsstättenverordnungen fordern ebenfalls einen Brandschutzbeauftragten (§ 24 (2) VkVO).
Auch Bauaufsichtsbehörden und andere städtische Behörden gehen dazu über, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten zu verlangen:

  • nach Landesbauordnung (§§ 54, 68 BauO NRW)
  • nach Krankenhausbauverordnung (§ 36 KhBauVO)
  • VfdB-Richtlinie 12/09-01 (je nach Brandrisiko oder Zahl der Mitarbeiter)

Die Berufsgenossenschaften empfehlen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.

Aufgaben

  • Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Erstellen von Brandschutzberichten zu den durchgeführten Begehungen
  • Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung
  • Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
  • Beratung zur Gestaltung von Arbeitsverfahren und zum Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Unterweisen von Mitarbeitern, z. B. Brandschutzhelfern

Der Brandschutzbeauftragte hat den Brandschutzverantwortlichen eines Betriebes in allen Fragen des Brandschutzes zu unterstützen. Des Weiteren soll der Brandschutzbeauftragte Gefahren erkennen und beurteilen sowie darauf achten, dass sicherheitsrelevante Vorschriften eingehalten werden. Gefahren sollen weiterhin beseitigt und Schäden möglichst gering gehalten werden.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Die Mitarbeiter können sich auf ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren.
  • Der Brandschutz steht im Vordergrund und wird nicht durch andere Tätigkeiten überlagert.
  • Betriebsblindheit wird vermieden.
  • Der Brandschutzbeauftragte verfügt immer über aktuelles Fachwissen.
  • Kosten für Fortbildungen, Fachliteratur, Lehrmaterialien etc. werden eingespart.

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