09.02.2012

Ingenieurgesellschaft für technische Revision

Prüfung von Regalanlagen gemäß BetrSichV (DIN 15635)

Für das sichere Zusammenwirken von Mensch und Arbeitsmittel tragen Sie als Betreiber die Verantwortung.

Dazu fordert der Gesetzgeber den Unternehmer gemäß §10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) auf, eine regelmäße Prüfung der Regaleinrichtungen durchzuführen.
 

Wir bieten Ihnen:

  • ...die Prüfung Ihrer Regaleinrichtungen durch eine befähigte Person (Sachkundige/r) gemäß den behördlichen Vorschriften (BetrSichV, DIN 15635), dadurch Erhalt des berufsgenossenschaftlichen Versicherungsschutzes sowie
  • ...die rechtskonforme Dokumentation der Prüfung und festgestellter Beschädigungen und
  • ...die Hinweise zur ordnungsgemäßen Instandsetzung von mangelhaften Regalelementen

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Beschädigung an Ihren Regalen werden frühzeitig erkannt.
  • Hohe Reparaturkosten infolge sich fortsetzender Mängel werden vermieden.
  • Sie genießen die Sicherheit, dass Ihre Regale kontinuierlich und zuverlässig genutzt werden können.
  • Sie minimieren das Unfallrisiko.
  • Sie erfüllen die gesetzlichen Auflagen der BetrSichV (DIN 15635). Dadurch bewahren Sie den Versicherungsschutz durch den gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
  • Durch externe Prüfung konzentrieren Sie sich auf das Kerngeschäft.