Prüfung elektrischer Anlagen gemäß den Richtlinien des VdS nach Klausel 3602
Die Prüfung nach VdS Richtlinie 3602 ist eine eigenständige brandschutztechnische Prüfung die von den Brandschutzversicherern gefordert wird und von einem vom VdS anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden muss. Sie ersetzt keine andere und kann ebenso nicht durch andere Prüfungen ersetzt werden.
Gültige Vorschriften
Versicherungsvertrag, Versicherungsgeber schreibt Prüfung und Prüffristen vor
DIN VDE Vorschriften
Richtlinien des VdS
Ablauf der Prüfung
Besichtigung der Anlage
Messungen
Temperaturmessungen
Isolationswiderstandmessungen
Schleifenwiderstandsmessungen
Prüfung Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD)
Strommessungen (Neutralleiterströme in Anlagen mit hohem Anteil an elektronischen Verbrauchern)
Drehfeld
Funktionsprüfungen
Dokumentation der Prüfung mit Befundschein VdS 2229