09.02.2012

Ingenieurgesellschaft für technische Revision

Prüfung elektrischer Anlagen gemäß den Richtlinien des VdS nach Klausel 3602

Die Prüfung nach VdS Richtlinie 3602 ist eine eigenständige brandschutztechnische Prüfung die von den Brandschutzversicherern gefordert wird und von einem vom VdS anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden muss. Sie ersetzt keine andere und kann ebenso nicht durch andere Prüfungen ersetzt werden.
 

Gültige Vorschriften

  • Versicherungsvertrag, Versicherungsgeber schreibt Prüfung und Prüffristen vor
  • DIN VDE Vorschriften
  • Richtlinien des VdS

Ablauf der Prüfung

  • Besichtigung der Anlage
  • Messungen
  • Temperaturmessungen
  • Isolationswiderstandmessungen
  • Schleifenwiderstandsmessungen
  • Prüfung Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD)
  • Strommessungen (Neutralleiterströme in Anlagen mit hohem Anteil an
    elektronischen Verbrauchern)
  • Drehfeld
  • Funktionsprüfungen
  • Dokumentation der Prüfung mit Befundschein VdS 2229