Sachkundigenprüfung von Hebe- und Lastaufnahmemitteln sowie kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore gemäß BGR 232
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Gültige Vorschriften
- Krane BGV D6
- Winden, Hub- und Zuggeräte BGV D8
- Hebebühnen VBG 14
- kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore BGR 232
- Flurförderzeuge BGV D27
- Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb VBG 9a
- Fahrzeuge BGV D29
- Leitern und Tritte BGV D36
- Richtlinien für Sicherheits- und Rettungsgeschirre ZH 1/55
- Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz BGR 198
- Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter BGR 186 etc.
Ablauf der Prüfung
- Sicht- und Funktionsprüfung nach den jeweils zutreffenden Vorschriften
- Kennzeichnung der Prüfobjekte
- Dokumentation
Prüffrist
Mindestens jährlich
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