09.02.2012

Ingenieurgesellschaft für technische Revision

Durchführung der jährlichen Hauptinspektion von Spielplätzen

Die gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung von Spiel- und Bolzplätzen ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823), die dem Träger des Spielplatzes obliegt.
 

Prüffrist

Eine Kontrolle auf Verschleiß, Verrottung, Funktion usw. hat in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten durch einen Sachkundigen zu erfolgen.

Gültige Vorschriften

  • DIN 7926 Teil 1-5 „Kinderspielgeräte“; Begriffe, Anforderungen, Prüfung (für die vor 1999 eingebauten Geräte)
  • DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte“ Teil 1-7
  • DIN EN 1177 „Stoßdämpfende Spielplatzböden“
  • DIN 18034 „Spielplätze und Freiflächen zum Spielen“
  • DIN 18024-1 „Barrierefreies Bauen – Teil 1“
  • DIN 33942 „Barrierefreie Spielplatzgeräte“
  • DIN 33943 „Rollsportgeräte-Skatereinrichtungen“
  • GUV-SR 2001 „Richtlinien für Schulen-Bau und Ausrüstung“
  • GUV-SR 2002 „Richtlinien für Kindergärten-Bau und Ausrüstung“
  • GUV-SI 8017 „Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“
  • GUV-SI 8018 „Giftpflanzen-Beschauen, nicht kauen“
  • GUV-SI 8012 „Inline-Skaten“ mit Sicherheit
  • GUV-SI 8014 „Naturnahe Spielräume“

Warum wird geprüft?

Die jährliche Kontrolle der Spielplatzanlage und der sich darauf befindenden Spielgeräte dient zur Erkennung von Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Abnutzung, Witterungseinflüssen und Korrosion ergeben können.

Ablauf der Prüfung

  • Sicherheitstechnische Bewertung der Gesamtanlage
  • Überprüfung der Spielgeräte auf Konformität zu der DIN EN 1176 und weiteren
    Vorschriften
  • Überprüfung der Standsicherheit der einzelnen Spielgeräte
  • Fäulniskontrolle
  • Verschleiß- und Funktionskontrolle
  • Beurteilung der verkehrstechnischen Abgrenzung
  • Überprüfung der Fall- und Freiräume hinsichtlich der DIN EN 1177
  • Dokumentation der Prüfung incl. Fotodokumentation der Mängel und Hinweisen zur
    Mängelbeseitigung